Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hoffbauer & Holtbur Steuerungstechnik

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der HH Steuerungstechnik, Bergamtsstraße 39 59229 Ahlen, gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.

2. Leistungsumfang

Hoffbauer & Holtbur Steuerungstechnik plant, fertigt und liefert individuelle Schaltschränke, Energieverteilungen sowie Automatisierungslösungen einschließlich Hard- und Software, abgestimmt auf kundenspezifische Anforderungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

3. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Hoffbauer & Holtbur Steuerungstechnik zustande oder durch Beginn der Ausführung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung, Versand oder Versicherung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Pläne, Vorgaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus unvollständigen oder verspäteten Angaben resultieren, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

6. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als verbindlich. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Materialengpässen, Streik, Krankheit, Energieausfall) sind wir berechtigt, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Abnahme und Gefahrenübergang

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung bzw. Lieferung. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung, gilt das Werk als abgenommen. Mit Abnahme oder Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Haftung

Hoffbauer & Holtbur Steuerungstechnik haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische Schäden begrenzt und ausgeschlossen bei reinen Vermögensschäden, Produktionsausfällen oder entgangenem Gewinn.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie nicht ohne Zustimmung weiterzugeben oder zu veräußern.

11. Schutzrechte und Software

An allen gelieferten Plänen, Zeichnungen, Schaltbildern, Programmen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Software darf nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Quellcode wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung herausgegeben.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, der Sitz von HH Steuerungstechnik. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.